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Päckchenpacker gesucht: Landler Immobilien beteiligt sich an „Geschenk mit Herz“

Seit 2003 freuen sich zehntausende Kinder in Not auf ihr persönliches Weihnachtspäckchen aus Deutschland. Für viele von ihnen ist es das erste Geschenk ihres Lebens. Die Weihnachtsaktion „Geschenk mit Herz“ der bayerischen Hilfsorganisation humedica e. V. in Zusammenarbeit mit Sternstunden e. V. und Bayern 2, macht es möglich. Heuer wieder mit dabei: Landler Immobilien, Übersee.

Keine Haftung der WEG bei nicht ordnungsgemäß ausgeführten Sanierungsmaßnahmen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Beschlüsse fassen, um Handlungsgrundlagen zu schaffen. Sind in einer Einheit Feuchtigkeitsschäden vorhanden, kann der Verwalter aufgrund gefasster Beschlüsse entsprechende Sanierungsarbeiten im Gemeinschaftseigentum in Auftrag geben. Werden die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt und vom Verwalter ursprünglich gefasste Beschlüsse nicht weiterverfolgt, bleiben Mängel bestehen. Fordert der betroffene Eigentümer jetzt Schadensersatz von der Gemeinschaft, geht er leer aus, (…).

Heizsaison: Zahlreichen Kaminöfen droht die Stilllegung

Abends gemütlich am knisternden Feuer sitzen – diese Vorstellung ist verlockend. Alte Kaminöfen stoßen jedoch verhältnismäßig viel Feinstaub aus. Bei Kaminöfen, die die Umwelt zu sehr belasten, besteht nun die Gefahr, dass sie zum Jahresende stillgelegt werden.

Energieausweis: Handlungsbedarf für viele Immobilieneigentümer

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) des Jahres 2007 wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises für Gebäude eingeführt. Energieausweise haben grundsätzlich eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum. Somit besteht für viele Immobilieneigentümer jetzt Handlungsbedarf. (…)

Starkregen: Schutzvorkehrungen können Schäden verhindern

In den vergangenen Wochen kam es in Bayern vielerorts zu schweren Gewittern mit heftigem Starkregen. Durch Starkregen kann in kurzer Zeit so viel Regen fallen, dass Straßen unter Wasser gesetzt werden. Das kann verheerende Schäden nach sich ziehen. Deshalb sollten Immobilieneigentümer die notwendigen Schutzvorkehrungen noch vor dem nächsten Starkregen treffen.

BGH: Bauunternehmer muss Kosten für privates Sachverständigengutachten selbst tragen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein von einem Bauherrn in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten es nicht rechtfertigt, dass der beklagte Bauunternehmer auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt. Auch wenn der Bauunternehmer einen möglichen Prozess gewinnt, könne er deshalb nicht die Kosten für sein privates Sachverständigengutachten vom Bauherrn verlangen. Darauf weist Beate Kopp-Landler, 2. Vorsitzende von Haus & Grund Traunstein, hin.

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