Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Beschlüsse fassen, um Handlungsgrundlagen zu schaffen. Sind in einer Einheit Feuchtigkeitsschäden vorhanden, kann der Verwalter aufgrund gefasster Beschlüsse entsprechende Sanierungsarbeiten im Gemeinschaftseigentum in Auftrag geben. Werden die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt und vom Verwalter ursprünglich gefasste Beschlüsse nicht weiterverfolgt, bleiben Mängel bestehen. Fordert der betroffene Eigentümer jetzt Schadensersatz von der Gemeinschaft, geht er leer aus, (...).