Abends gemütlich am knisternden Feuer sitzen – diese Vorstellung ist verlockend. Alte Kaminöfen stoßen jedoch verhältnismäßig viel Feinstaub aus. Bei Kaminöfen, die die Umwelt zu sehr belasten, besteht nun die Gefahr, dass sie zum Jahresende stillgelegt werden. Darauf weist Frau Beate Kopp-Landler, 2. Vorsitzende von Haus & Grund Traunstein, hin.
Die Stilllegung droht allen Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1985 gebaut wurden. Um eine Außerbetriebnahme zu vermeiden, muss die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nachgewiesen werden können. Dazu müssen die betroffenen Kaminöfen unter Umständen mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Kaminofen zu viele Schadstoffe ausstößt, kann sich von seinem Schornsteinfeger beraten lassen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird im Rahmen der Feuerstättenschau überprüft. Ein Verstoß führt zur Stilllegung des Kaminofens durch den Schornsteinfeger und kann darüber hinaus mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer mit einem historischen Ofen heizt, ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Historisch ist ein Ofen, wenn er vor 1950 gebaut wurde. Für Kaminöfen der Baujahre 1985 bis 1994 gilt noch eine Schonfrist bis zum 31. Dezember 2020. Bei Geräten, die zwischen 1995 bis einschließlich 21. März 2010 gebaut wurden, ist der Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme der 31. Dezember 2024.